Das Schöffensystem

Über alle Förderungen entscheidet ein drei bis fünfköpfiges Schöffen-Gremium, das sich aus gelosten Schöff:innen zusammensetzt, die jeweils für mindestens zwei Antragsfristen dem Gremium angehören. Dabei erfolgt die Rotation gestaffelt, sodass nie das gesamte Gremium wechselt. Als Beisitzende ohne Stimmrecht nehmen an den Sitzungen zusätzlich eine Vertreterin aus dem Netzwerkbüro (das für die Abwicklung zuständig ist) und eine Vertretung aus der Behörde für Kultur und Medien teil. Der Pool, aus dem die Schöff:innen gelost werden, speist sich aus Mitgliedern des DfdK und aus Vorschlägen von Mitgliedern des DfdK. Wer Schöffe bzw. Schöffin ist, kann zu dieser Frist keinen eigenen Antrag stellen. Da die Besetzung des Gremiums aber sehr schnell rotiert, kann er bzw. sie spätestens acht Monate später einen eigenen Antrag einreichen. So wird sichergestellt, dass die Szene im Sinne der Szene entscheidet.

Jetzt Schöffe/Schöffin werden

Schöffe bzw. Schöffin werden kann grundsätzlich jedes Mitglied des DfdK sowie jede Person, die von einem Mitglied vorgeschlagen wird. Wir wollen ein System umsetzen, in dem Menschen entscheiden, die die Bedürfnisse der Akteur:innen der Szene kennen. Darum möchten wir, dass freie darstellende Künstler:innen möglichst selbst entscheiden. Nach dem Prinzip: von der Szene für die Szene.Deine “Amtszeit” beträgt maximal zwei Förderrunden, danach kannst auch Du wieder einen Antrag stellen. Und bis dahin kommt all Deinen Kolleg:innen Dein Fachwissen über die Arbeitsbedingungen in der Freien Szene zugute.